Die Abrechnung der Einspeisevergütung: Warum sich die Investition in erneuerbare Energien lohnt

Zuletzt aktualisiert:

Jetzt Ihr individuelles, kostenfreies Angebot für eine Photovoltaik-Anlage in Schleswig-Holstein einholen oder einen Rückruf über unser Kontaktformular vereinbaren.

Zusammenfassung

Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen ist eine staatlich geregelte Vergütung für den eingespeisten Solarstrom. Die Abrechnung erfolgt über einen speziellen Zähler und es gibt bestimmte Fristen zu beachten. In diesem Blogartikel geht es darum, was bei der Abrechnung der Einspeisevergütung zu beachten ist und welche häufig gestellten

Fragen es gibt.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Vergütung, die Solaranlagenbetreiber vom Netzbetreiber erhalten, wenn sie ihren Solarstrom ins Netz einspeisen. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich geregelt und wird für einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert. Die Einspeisevergütung wird durch den Gesetzgeber regelmäßig angepasst, um eine angemessene Rendite auf die Investitionen in die Photovoltaikanlage zu gewährleisten.

Wie wird die Einspeisevergütung abgerechnet?

Die Einspeisevergütung wird über einen speziellen Zähler abgerechnet, der den eingespeisten Solarstrom misst. Der Betreiber der Solaranlage muss den Zählerstand regelmäßig ablesen und an den Netzbetreiber weitermelden. Dieser berechnet dann die Höhe der Einspeisevergütung auf Grundlage des aktuellen Vergütungssatzes.

Es gibt bestimmte Fristen zu beachten: Die Abrechnung muss in der Regel monatlich erfolgen und der Netzbetreiber muss die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung überweisen.

Was beeinflusst die Höhe der Einspeisevergütung?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Größe der Solaranlage, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und dem Vergütungssatz. Die Einspeisevergütung ist in der Regel höher, wenn die Solaranlage vor einigen Jahren in Betrieb genommen wurde, da der Vergütungssatz damals noch höher war.

Der Vergütungssatz wird jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres angepasst. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die aktuellen Vergütungssätze immer rechtzeitig vor dem jeweiligen Stichtag.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütung nicht pünktlich gezahlt wird?

Wenn der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlt, sollte der Anlagenbetreiber zunächst eine freundliche Erinnerung schreiben. Wenn dies keine Wirkung zeigt, kann der Betreiber ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Der Netzbetreiber kann die Zahlung von Einspeisevergütungen jedoch aus bestimmten Gründen verweigern, zum Beispiel wenn der Betreiber die Meldepflichten nicht erfüllt hat oder die Anlage nicht ordnungsgemäß betrieben wird.

Häufige Fragen zu Abrechnung Einspeisevergütung

Kann ich die Einspeisevergütung auch rückwirkend geltend machen?

Nein, eine rückwirkende Abrechnung der Einspeisevergütung ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt immer für den Zeitraum seit Inbetriebnahme der Anlage.

Was passiert, wenn ich meinen Solarstrom nicht ins Netz einspeise?

Wenn Sie Ihren Solarstrom nicht ins Netz einspeisen, erhalten Sie auch keine Einspeisevergütung. Sie können Ihren selbst erzeugten Strom jedoch selbst nutzen und damit Ihre Stromrechnung reduzieren.

Muss ich meine Solaranlage beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, jede Photovoltaikanlage muss beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dies dient dazu, den Betrieb der Anlage zu überwachen und den Solarstrom ins Netz einzuspeisen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung im Jahr 2021?

Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Größe der Solaranlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Die aktuellen Vergütungssätze können bei der Bundesnetzagentur erfragt werden.

Abschließende Anmerkungen zur Abrechnung Einspeisevergütung

In diesem Artikel haben wir uns mit der Abrechnung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen beschäftigt. Die Einspeisevergütung ist eine staatlich geregelte Vergütung, die Betreiber von Photovoltaikanlagen für ihren eingespeisten Solarstrom erhalten. Die Abrechnung erfolgt über einen speziellen Zähler und es gibt bestimmte Fristen zu beachten.

Wer seine Photovoltaikanlage zur Einspeisung anmeldet und sich an die rechtlichen Gegebenheiten hält, kann sich über eine lohnende finanzielle Förderung freuen.

Wenn Sie weitere

Fragen zur Abrechnung der Einspeisevergütung haben, sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!

Über SH Photovoltaik
SH Photovoltaik ist ein renommierter Photovoltaikanbieter in Schleswig-Holstein mit Standorten in der gesamten Region. Unser Expertenteam bietet aktuelle Informationen und praktische Ratschläge zur Solartechnologie, Installation und Wartung. Für Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten. Mehr über uns.