Zusammenfassung
– Eine kleine Photovoltaikanlage kann steuerlich abgesetzt werden, sowohl als Betriebsausgabe, als auch bei der Einkommenssteuer.
– Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Anlage als Betriebsausgabe geltend zu machen, zum Beispiel durch Abschreibungen oder den Investitionsabzugsbetrag.
– Auch für den selbstgenutzten Strom gibt es eine Vergütung, die in der Regel steuerfrei ist.
– Es lohnt sich, genau zu prüfen, welche Steuervorteile genutzt werden können, um die Rentabilität der Anlage zu maximieren.
Seiteninhalte
Was ist eine kleine Photovoltaikanlage?
Eine kleine Photovoltaikanlage ist eine Solaranlage mit einer Leistung von maximal 10 kWp. Sie kann auf dem Dach eines Hauses oder einer Garage installiert werden und dient der Stromerzeugung, entweder für den Eigenbedarf oder für den Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
Steuerliche Absetzbarkeit
Eine kleine Photovoltaikanlage kann sowohl als Betriebsausgabe als auch bei der Einkommenssteuer steuerlich abgesetzt werden. Für die Absetzbarkeit als Betriebsausgabe gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel durch Abschreibungen oder den Investitionsabzugsbetrag.
Die Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 20 Jahren und beträgt pro Jahr 5 Prozent des Anschaffungswertes. Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es, einen Teil der Anschaffungskosten bereits im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend zu machen. Dabei können bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten oder maximal 200.000 Euro abgesetzt werden.
Auch der selbstgenutzte Strom aus der Anlage kann in bestimmten Fällen steuerfrei vergütet werden. Dabei gibt es zwei Optionen: die Einspeisevergütung oder den Eigenverbrauch. Bei der Einspeisevergütung wird der erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und vom Stromversorger vergütet. Der Eigenverbrauch ermöglicht es, den erzeugten Strom selbst zu nutzen und dafür eine Vergütung zu erhalten. Diese ist in der Regel steuerfrei.
Rentabilität der Anlage
Um die Rentabilität einer kleinen Photovoltaikanlage zu maximieren, lohnt es sich, genau zu prüfen, welche Steuervorteile genutzt werden können. Durch die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgabe und die Vergütung für den selbstgenutzten Strom kann die Rentabilität erheblich gesteigert werden.
Auch bei der Anschaffung und Installation der Anlage gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, die genutzt werden sollten. Dazu gehören zum Beispiel KfW-Kredite, Zuschüsse der Bundesländer oder die Förderung durch die Bundesregierung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Qualitätsmerkmale der Anlage
Um eine hohe Rentabilität und Effizienz der Anlage zu gewährleisten, sollten bei der Auswahl der Anlage und des Installateurs einige Qualitätskriterien beachtet werden. Dazu gehören zum Beispiel:
– Die Leistungsfähigkeit der Module: Diese sollte auch bei diffusen Lichtverhältnissen ausreichend sein.
– Die Garantiebedingungen: Hier sollte auf eine lange Garantiezeit und eine hohe Deckungssumme geachtet werden.
– Die Zuverlässigkeit des Installateurs: Ein professioneller Installateur sollte Erfahrung und Fachwissen vorweisen können.
Kosten und Nutzen der Anlage
Die Kosten einer kleinen Photovoltaikanlage können je nach Größe und Leistung der Anlage stark variieren. In der Regel liegen die Anschaffungskosten für eine Anlage mit einer Leistung von 5 bis 10 kWp bei 7.000 bis 15.000 Euro.
Die Rentabilität der Anlage hängt vor allem davon ab, wie viel Strom selbst genutzt oder eingespeist wird und welche Steuervorteile genutzt werden können. In der Regel amortisieren sich die Kosten innerhalb von 10 bis 12 Jahren. Danach kann der erzeugte Strom genutzt oder ins öffentliche Netz eingespeist werden, was weitere Einnahmen generiert.
Abschließende Anmerkungen zu kleine Photovoltaikanlage steuer
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine kleine Photovoltaikanlage steuerlich absetzbar ist und damit die Rentabilität der Anlage erheblich gesteigert werden kann. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Anlage als Betriebsausgabe geltend zu machen, und auch für den selbstgenutzten Strom gibt es eine steuerfreie Vergütung.
Um eine hohe Rentabilität und Effizienz der Anlage zu gewährleisten, sollten jedoch auch Qualitätskriterien bei der Auswahl der Anlage und des Installateurs beachtet werden.
Häufige Fragen zu kleine Photovoltaikanlage steuer
Kann ich eine kleine Photovoltaikanlage auch als Privatperson steuerlich absetzen?
Ja, auch als Privatperson können Sie eine kleine Photovoltaikanlage steuerlich absetzen, nämlich bei der Einkommenssteuererklärung. Hier können Sie die Anlage als Werbungskosten absetzen.
Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel von der Größe und der Leistungsfähigkeit der Anlage. Derzeit liegt die Einspeisevergütung für eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 10 kWp bei rund 9 Cent pro Kilowattstunde.
Wie lange dauert es, bis sich die Anschaffungskosten amortisiert haben?
Je nach Größe und Leistung der Anlage und je nach Nutzung des selbst erzeugten Stroms kann die Amortisation der Anschaffungskosten zwischen 10 und 12 Jahren liegen.
Lohnt sich eine kleine Photovoltaikanlage auch ohne steuerliche Vorteile?
Ja, eine kleine Photovoltaikanlage kann auch ohne steuerliche Vorteile rentabel sein, vor allem wenn sie zur Eigenversorgung genutzt wird und damit der Strombezug aus dem öffentlichen Netz reduziert wird. Auch die Wertsteigerung des Gebäudes durch die Anlage kann ein Vorteil sein.