Einspeisevergütung: Kosten sparen durch Umsatzsteuerbefreiung?

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Zusammenfassung

Die Einspeisevergütung ist eine zentrale Komponente in der Förderung von Photovoltaikanlagen. Doch es stellt sich die

Frage, ob diese Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer gezahlt werden soll. In diesem Artikel werden wir die Vor- und Nachteile beider Varianten betrachten sowie die Unterschiede bei der Beantragung und Abrechnung aufzeigen. Wir klären auch, wie sich die Umsatzsteuer auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage auswirkt und welche Schritte notwendig sind, um die Einspeisevergütung zu erhalten.

Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer

Wird die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer gezahlt, muss die PV-Anlage als gewerblich angemeldet werden. Dadurch sind auch die Vorsteuerbeträge der Anschaffung und der Betriebskosten absetzbar. Allerdings muss die Anlage jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Ein Vorteil der Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer ist, dass dadurch die Wirtschaftlichkeit der Anlage gesteigert werden kann. Die Umsatzsteuer auf die Vergütung und die Vorsteuerabzugsberechtigung führen zu einem höheren Ertrag. Zudem kann durch den Vorsteuerabzug die Anschaffungskosten gesenkt werden.

Um die Vergütung mit Umsatzsteuer zu erhalten, muss der Betreiber der Anlage ein Gewerbe anmelden und sich beim Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig melden. Dabei ist auch die korrekte Abrechnung der Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge wichtig. Hier ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um Fehler zu vermeiden.

Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer

Die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer wird gezahlt, wenn die Photovoltaikanlage als Liebhaberei gilt. Hierbei handelt es sich um eine Anlage, die ausschließlich für private Zwecke genutzt wird und nicht der Gewinnerzielung dient. Das bedeutet, dass weder die Vorsteuer noch die Umsatzsteuer absetzbar sind.

Ein Vorteil der Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer ist, dass sich der Betrieb der Anlage einfacher gestaltet. Es sind keine aufwendigen steuerlichen Abrechnungen notwendig, da die Anlage als Liebhaberei gilt und somit nicht gewerblich betrieben wird.

Allerdings müssen Betreiber, die die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer erhalten, damit rechnen, dass die Wirtschaftlichkeit der Anlage sinkt. Ohne die Vorsteuerabzugsberechtigung erhöhen sich die Anschaffungskosten und auch die Steuerbelastung auf die Vergütung verringert den Ertrag.

Beantragung und Abrechnung der Einspeisevergütung

Für die Beantragung und Abrechnung der Einspeisevergütung sind verschiedene Schritte notwendig. Zunächst muss die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser meldet die Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Einspeisung an. Dort wird auch die Art der Vergütung festgelegt.

Dann muss je nach Variante entweder eine gewerbliche Anmeldung erfolgen oder der Antragsteller muss nachweisen, dass es sich um eine Liebhaberei handelt. Auch bei der Abrechnung sind Unterschiede zu beachten. Bei der Vergütung mit Umsatzsteuer muss eine Umsatzsteuererklärung erfolgen und Vorsteuerbeträge müssen abgesetzt werden. Bei der Vergütung ohne Umsatzsteuer ist dies nicht notwendig.

Auswirkungen der Umsatzsteuer auf die Wirtschaftlichkeit

Die Umsatzsteuer hat Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Durch den Vorsteuerabzug können die Anschaffungskosten reduziert werden, was die Wirtschaftlichkeit fördert. Auch die Umsatzsteuer auf die Vergütung führt zu einem höheren Ertrag. Allerdings müssen auch die Kosten für die Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden, was die Wirtschaftlichkeit wiederum senkt.

Bei der Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer ist diese Wirtschaftlichkeit nur bedingt gegeben. Ohne die Vorsteuerabzugsberechtigung erhöhen sich die Anschaffungskosten und die Steuerbelastung auf die Vergütung senkt den Ertrag. Dennoch gibt es viele Betreiber, die diese Option wählen, um den Aufwand der Umsatzsteuer-Abrechnung zu umgehen.

Häufige Fragen zu Einspeisevergütung mit oder ohne Umsatzsteuer

Muss die PV-Anlage gewerblich angemeldet werden, um die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer zu erhalten?

Ja, um die Einspeisevergütung mit Umsatzsteuer zu erhalten, muss die Anlage gewerblich angemeldet werden.

Kann ich die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer erhalten, wenn ich die Anlage gewerblich angemeldet habe?

Nein, die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer ist nur für Anlagen möglich, die als Liebhaberei gelten und nicht gewerblich betrieben werden.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung?

Die Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung beträgt derzeit 19%.

Kann ich mich entscheiden, ob ich die Einspeisevergütung mit oder ohne Umsatzsteuer erhalten möchte?

Ja, Betreiber können sich entscheiden, ob sie die Vergütung mit oder ohne Umsatzsteuer erhalten möchten.

Abschließende Anmerkungen zu Einspeisevergütung mit oder ohne Umsatzsteuer

Die Entscheidung, ob man die Einspeisevergütung mit oder ohne Umsatzsteuer erhalten möchte, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Gewerbeanmeldung kann die Wirtschaftlichkeit der Anlage fördern, erfordert aber auch zusätzlichen Aufwand bei der Abrechnung. Eine Liebhaberei-Anmeldung führt zu weniger administrativem Aufwand, verringert jedoch die Anschaffungskosten und den Ertrag. Die Wahl muss somit immer individuell getroffen werden und hängt von den Zielen des Betreibers ab. Wichtig ist es jedoch, sich im Vorfeld gründlich zu informieren und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Fehler bei der Beantragung und Abrechnung zu vermeiden.

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