Zusammenfassung
Wenn Sie eine PV-Anlage besitzen und sie selbst betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die gezahlte Umsatzsteuer zurückfordern. Hierfür müssen Sie sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt registrieren lassen. Die Umsatzsteuer müssen Sie zwar auch dann nicht abführen, wenn Sie nicht als Kleinunternehmer gelten, aber Sie haben auch keinen Anspruch auf Erstattung. In der Regel handelt es sich bei der PV-Anlage um eine langfristige Investition und die Erstattung der Vorsteuer kann dabei hilfreich sein. Der Antrag auf Erstattung sollte zeitnah beim Finanzamt gestellt werden und es ist sinnvoll, die Unterlagen und Belege sorgfältig aufzubewahren.
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Voraussetzungen für die Umsatzsteuererstattung
Um die Umsatzsteuer zurückfordern zu können, müssen Sie Ihre PV-Anlage selbst betreiben und nicht über einen Vermieter oder einen Betreiber verfügen. Zudem muss die Anlage der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, was grundsätzlich gegeben ist, wenn die Anlage gewerblich genutzt wird. Zu beachten ist, dass Sie sich als Kleinunternehmer beim Finanzamt registrieren lassen müssen, um einen Anspruch auf Umsatzsteuererstattung zu haben. Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Ihr Jahresumsatz abzüglich der Umsatzsteuer unter 22.000 Euro liegt und Ihr Gewinn unter 38.500 Euro liegt.
Berechnung der Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer, die Sie für Ihre PV-Anlage bezahlt haben, können Sie von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen. Die Vorsteuer, die Sie gezahlt haben, berechnet sich aus der Investitionssumme abzüglich der staatlichen Förderung. Wenn Sie beispielsweise eine PV-Anlage für 10.000 Euro gekauft haben und eine Förderung in Höhe von 2.500 Euro erhalten haben, können Sie die Vorsteuer von 19% auf 7.950 Euro berechnen und somit 1.511,50 Euro Vorsteuer abziehen.
Antrag auf Umsatzsteuererstattung stellen
Um die Umsatzsteuer zurückerstattet zu bekommen, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag beim Finanzamt stellen. Hierfür können Sie das Formular „USt 1 A – Umsatzsteuervoranmeldung“ verwenden. Hier geben Sie unter dem Punkt „Umsatzsteuer für vorangegangene Zeiträume“ den Betrag der gezahlten Umsatzsteuer an. In der Regel erfolgt die Rückzahlung der Umsatzsteuer innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Antragsstellung.
Vorteile der Umsatzsteuererstattung
Die Umsatzsteuererstattung für Ihre PV-Anlage kann Ihnen einige Vorteile im Rahmen Ihrer Investition bieten. Zum einen senkt die Rückerstattung Ihre Anschaffungskosten und verbessert somit Ihre Rentabilität. Zum anderen bezahlen Sie ab diesem Zeitpunkt keine Umsatzsteuer mehr auf den Verkauf des erzeugten Stroms. Auch wenn die Umsatzsteuer bei den meisten Eigentümern einer PV-Anlage keine große Rolle spielen wird, kann eine Rückforderung der Vorsteuer doch eine merkliche Reduktion der entstehenden Kosten ausmachen.
Abschließende Anmerkungen zu pv anlage umsatzsteuer zurück
Die Umsatzsteuer-Rückforderung kann für Betreiber von PV-Anlagen ein interessantes Thema sein, um den Aufwand und die Kosten der Inbetriebnahme zu reduzieren. Die Einsparungen der Vorsteuer können in der Regel für den Kauf von Materialien oder anderen Betriebsausgaben genutzt werden. Es lohnt sich jedoch, im Vorfeld zu prüfen, ob die Anforderungen für eine Erstattung erfüllt werden und im Anschluss den Antrag frühzeitig beim Finanzamt zu stellen.
Häufige Fragen zu pv anlage umsatzsteuer zurück
Wie oft kann ich die Umsatzsteuererstattung beantragen?
Die Umsatzsteuer kann für die einmalige Investition in die PV-Anlage beantragt werden.
Kann ich meine Umsatzsteuer auch zurückbekommen, wenn ich keine PV-Anlage besitze, sondern nur in ein Crowdfunding-Projekt investiert habe?
Die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer ist in diesem Fall nicht möglich, da Sie nicht selbst Betreiber der Anlage sind.
Was passiert, wenn mein Jahresumsatz über 22.000 Euro liegt?
In diesem Fall verlieren Sie den Status des Kleinunternehmers und haben somit keinen Anspruch auf die Erstattung der Umsatzsteuer.