Die 30 kwp Grenze bei Photovoltaikanlagen: Wie sich die Steuer auswirkt!

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Zusammenfassung

In diesem Artikel geht es um die Photovoltaik 30kWp Grenze und ihre Auswirkungen auf die Steuer. Hier werden die Defintion der 30kWp Grenze und die steuerrechtlichen Konsequenzen erläutert. Des Weiteren werden die Möglichkeiten zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30kWp dargestellt. Abschließend werden häufig gestellte

Fragen beantwortet.

Was ist die Photovoltaik 30kWp Grenze?

Die Photovoltaik 30kWp Grenze bezeichnet die Obergrenze für die Förderung von Photovoltaikanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30kWp erhalten eine Einspeisevergütung, die in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken ist. Anlagen über dieser Grenze erhalten eine fixe Marktprämie und müssen ihren erzeugten Strom selbst vermarkten.

Steuerliche Konsequenzen der 30kWp Grenze

Die 30kWp Grenze hat auch steuerliche Auswirkungen. Für Anlagen über 30kWp muss die Gewerbesteuer, die auf den erzielten Gewinn erhoben wird, gezahlt werden. Außerdem kann die Anlage nicht mehr als „Liebhaberei“ eingestuft werden, was steuerliche Vergünstigungen mit sich bringen würde.

Möglichkeiten der Finanzierung von Anlagen über 30kWp

Für Anlagen über 30kWp bieten sich alternative Finanzierungsmöglichkeiten an. Eine Möglichkeit ist der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms. Hierbei wird der Strom direkt vor Ort genutzt und es muss kein Strom ins Netz eingespeist oder erworben werden. Eine weitere Option ist der Verkauf des Stroms an einen Energieversorger oder an andere Stromabnehmer. Zudem gibt es verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Länder für größere Photovoltaikanlagen.

Paybackzeit und Rendite bei Anlagen über 30kWp

Die Paybackzeit und Rendite von Photovoltaikanlagen über 30kWp können stark variieren. Faktoren wie die Höhe der Investitionskosten, das Einsparpotenzial und der Strompreis spielen hierbei eine wichtige Rolle. Eine genaue Berechnung der Paybackzeit und Rendite ist daher unerlässlich. Eine Photovoltaikanlage über 30kWp kann jedoch auch langfristig sehr rentabel sein.

Überblick über häufige

Fragen zu Photovoltaik 30kWp Grenze und Steuer

Müssen auch Eigentümer von Anlagen unter 30kWp Gewerbesteuer zahlen?

Nein, für Anlagen unter 30kWp wird keine Gewerbesteuer erhoben.

Kann ich meine Anlage trotz Überschreitens der 30kWp Grenze noch als Liebhaberei einstufen und somit steuerliche Vorteile erhalten?

Nein, Anlagen über 30kWp können nicht mehr als Liebhaberei eingestuft werden.

Welche Förderprogramme kann ich nutzen, wenn ich eine Anlage über 30kWp installieren möchte?

Es gibt verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Länder, wie beispielsweise das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ oder das Programm „Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien“.

Abschließende Anmerkungen zu Photovoltaik 30kWp Grenze und Steuer

Die Photovoltaik 30kWp Grenze hat sowohl Auswirkungen auf die Förderung durch das EEG als auch auf die Steuer. Anlagen über 30kWp müssen Gewerbesteuer zahlen und können nicht mehr als Liebhaberei eingestuft werden. Die Finanzierung von Anlagen über der 30kWp Grenze kann jedoch durch Eigenverbrauch, Verkauf des Stroms oder Förderprogramme des Bundes und der Länder erfolgen. Eine genaue Berechnung der Paybackzeit und Rendite ist dabei unerlässlich.

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