Solarstrom ohne Steuerlast: So funktioniert die PV-Anlage als steuerfreies Einkommen

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Zusammenfassung

Wer überlegt, sich eine Photovoltaikanlage auf das Dach zu setzen, sollte sich auch mit dem Thema „pv anlage steuerfrei“ beschäftigen. Denn durch die Einspeisung von Strom kann man als Betreiber einer PV-Anlage auch einiges an Geld verdienen. Gleichzeitig gibt es dabei aber auch eine Steuer

frage zu lösen, denn es handelt sich bei den Einnahmen um Gewinne. In diesem Beitrag klären wir, ob man als Betreiber einer PV-Anlage steuerfrei Einnahmen erzielen kann und was dabei zu beachten ist.

Steuerpflicht bei Einnahmen aus einer PV-Anlage

Als Betreiber einer PV-Anlage erzielt man Einnahmen, wenn der produzierte Strom ins Netz eingespeist wird und dafür eine Einspeisevergütung erhält. Wie bei jedem anderen Gewinn müssen auch diese Einnahmen versteuert werden. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Steuern zu sparen oder zumindest zu reduzieren.

Versteuerung bei kleinen PV-Anlagen

Wer eine kleine PV-Anlage betreibt, muss sich üblicherweise keine Gedanken über die Steuerpflicht machen. Denn wenn die jährlichen Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags von derzeit 9.408 Euro bleiben, sind diese steuerfrei. Allerdings sollten Betreiber von PV-Anlagen auch in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung abgeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Steuern sparen durch Investitionsabzugsbetrag

Eine Möglichkeit, um Steuern zu sparen, ist die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags. Wer eine PV-Anlage als Betriebsvermögen plant, kann bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab als Investitionsabzugsbetrag geltend machen. Dies mindert das zu versteuernde Einkommen und verringert damit die Steuerlast im Jahr der Anschaffung.

Photovoltaik-Freiflächenanlage

Über eine Photovoltaik-Freiflächenanlage können Betreiber ebenfalls Steuern sparen. Denn bei einer steuerlich anerkannten Berufsausübungsgemeinschaft können die Gewinne aus dem Betrieb der PV-Anlage steuerfrei bleiben. Damit dies der Fall ist, muss jedoch die gewerbliche Tätigkeit im Vordergrund stehen und der Photovoltaik-Betrieb nur eine Nebentätigkeit darstellen.

Einspeisung ins Netz und Steuererklärung

Größere PV-Anlagen, die über 9.408 Euro Einnahmen im Jahr erzielen, müssen diese versteuern. Dabei ist es wichtig, diese Einkünfte in der jährlichen Einkommensteuererklärung anzugeben. Denn wer die Einnahmen aus der PV-Anlage nicht angibt, riskiert eine Steuernachzahlung und gegebenenfalls eine Strafzahlung.

Abschließende Anmerkungen zu pv anlage steuerfrei

Wer eine Photovoltaikanlage auf das Dach setzen möchte, kann damit nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch Einnahmen erzielen. Dabei sind jedoch auch Steuern zu beachten. Bei kleineren PV-Anlagen bleiben die Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro steuerfrei. Größere Photovoltaikanlagen müssen die Einnahmen versteuern, können aber über verschiedene Möglichkeiten Steuern sparen.

Häufige Fragen zu pv anlage steuerfrei

Wie hoch ist der Grundfreibetrag und wer kann ihn in Anspruch nehmen?

Der Grundfreibetrag beträgt derzeit 9.408 Euro pro Jahr und kann von jedem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden.

Kann ich als Betreiber einer kleinen PV-Anlage einfach auf eine Steuererklärung verzichten?

Nein, auch wenn die Einnahmen unterhalb des Grundfreibetrags liegen, sollten Betreiber von PV-Anlagen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Muss ich als Betreiber einer PV-Freiflächenanlage auch Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich müssen auch Betreiber von PV-Freiflächenanlagen ihre Einnahmen versteuern. Allerdings gibt es Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.

Wie hoch ist der Investitionsabzugsbetrag und wer kann ihn nutzen?

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt maximal 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten und kann von Unternehmen genutzt werden, die eine PV-Anlage als Betriebsvermögen planen.

Was passiert, wenn ich meine Einnahmen aus der PV-Anlage nicht in der Steuererklärung angebe?

Wer seine Einnahmen aus der PV-Anlage nicht in der Steuererklärung angibt, riskiert eine Steuernachzahlung und gegebenenfalls eine Strafzahlung.

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