Zusammenfassung
Wer eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Haus installiert, kann nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch Geld verdienen. Doch bei der Berechnung des Verdienstes muss auch die Umsatzsteuer berücksichtigt werden. In diesem Artikel erfährst du, wie du die Umsatzsteuer deiner PV-Anlage berechnest.
Seiteninhalte
- Die Umsatzsteuer bei einer PV-Anlage
- Kleinunternehmerregelung
- Vorsteuerabzug
- Option zur Umsatzsteuerpflicht
- Steuerliche Folgen beim Verkauf der Anlage
- Abschließende Anmerkungen zu Umsatzsteuer PV Anlage berechnen
- Häufige Fragen zu Umsatzsteuer PV Anlage berechnen
- Was passiert, wenn mein Jahresumsatz über 22.000 Euro liegt?
- Kann ich die Umsatzsteuer auch auf einmal abführen?
- Muss ich auch Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen?
- Kann ich die Vorsteuer auch für Anschaffungen im Ausland geltend machen?
- Verliere ich bei der Kleinunternehmerregelung nicht Vorsteuervorteile?
Die Umsatzsteuer bei einer PV-Anlage
Wenn du durch deine PV-Anlage Strom produzierst und diesen an den Energieversorger verkaufst, bist du grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass du auf die Einnahmen aus dem Stromverkauf 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen musst. Auf der anderen Seite darfst du aber auch die Umsatzsteuer, die du für die Anschaffung und Installation der Anlage gezahlt hast, beim Finanzamt geltend machen.
Kleinunternehmerregelung
Wenn du allerdings als Kleinunternehmer gelten möchtest, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Voraussetzung dafür ist, dass dein Jahresumsatz unter 22.000 Euro liegt und du im Vorjahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz gemacht hast. In diesem Fall musst du also keine Umsatzsteuer auf deine Stromverkäufe zahlen, darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Vorsteuerabzug
Wenn du dich nicht für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, hast du die Möglichkeit, die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die du für die Anschaffung und Installation deiner PV-Anlage gezahlt hast, vom Finanzamt zurückzufordern. Diese Vorsteuern mindern wiederum deine Umsatzsteuerbelastung bei den Stromverkäufen. Wichtig ist dabei, dass du alle Belege deiner Anschaffungen und Dienstleistungen sorgfältig aufbewahrst und bei der Steuererklärung einreichst, um die Vorsteuerabzüge geltend machen zu können.
Option zur Umsatzsteuerpflicht
Wenn du dich nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen möchtest, kannst du auch die Option zur Umsatzsteuerpflicht wählen. Das bedeutet, dass du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und deine PV-Anlage umsatzsteuerpflichtig machst. Der Vorteil dabei ist, dass du dann auch Vorsteuerabzüge geltend machen kannst.
Steuerliche Folgen beim Verkauf der Anlage
Wenn du deine PV-Anlage in der Zukunft verkaufen möchtest, musst du auch die steuerlichen Folgen berücksichtigen. Denn in diesem Fall musst du entweder die erhaltene Umsatzsteuer auf den Verkaufserlös abführen oder aber die zuvor geltend gemachte Vorsteuer zurückzahlen. Es ist daher wichtig, schon beim Kauf der Anlage darauf zu achten, welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben können.
Abschließende Anmerkungen zu Umsatzsteuer PV Anlage berechnen
Die Berechnung der Umsatzsteuer bei einer PV-Anlage kann auf den ersten Blick kompliziert erscheinen. Doch wenn man sich damit auseinandersetzt und sorgfältig Buch führt, kann man von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Es lohnt sich daher, sich frühzeitig Gedanken über die Umsatzsteuerpflicht zu machen und gegebenenfalls Expertenrat einzuholen.
Häufige Fragen zu Umsatzsteuer PV Anlage berechnen
Was passiert, wenn mein Jahresumsatz über 22.000 Euro liegt?
Wenn dein Jahresumsatz über 22.000 Euro liegt, bist du nicht mehr von der Umsatzsteuerpflicht befreit und musst 19 Prozent Umsatzsteuer auf deine Stromverkäufe zahlen.
Kann ich die Umsatzsteuer auch auf einmal abführen?
Ja, das ist möglich. Du kannst die Umsatzsteuer auf deine Stromverkäufe auch auf einmal abführen und musst dann keine regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldungen machen.
Muss ich auch Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen?
Ja, auch auf den Eigenverbrauch musst du Umsatzsteuer zahlen. Diese richtet sich nach dem Marktwert des selbst verbrauchten Stroms.
Kann ich die Vorsteuer auch für Anschaffungen im Ausland geltend machen?
Ja, auch Vorsteuern aus Anschaffungen im Ausland können beim Finanzamt geltend gemacht werden, sollten aber in der Regel schon bei der Anschaffung von einem kompetenten Steuerberater berücksichtigt werden.
Verliere ich bei der Kleinunternehmerregelung nicht Vorsteuervorteile?
Ja, wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, entgeht dir die Möglichkeit, Vorsteuern geltend zu machen und damit Umsatzsteuer zu sparen.